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2 Jahre Garantie für Neufahrzeuge Beim Kauf eines APRILIA-Fahrzeuges erhalten Sie vom APRILIA-Händler das Garantie & Serviceheft. Dieses Serviceheft enthält die allgemeinen APRILIA Garantiebestimmungen und ist auch Ihr Nachweis, dass alle vorgeschriebenen Services an Ihrem Fahrzeug ordnungsgemäss durchgeführt wurden. Bei den Occasionsfahrzeugen ist jeweils vermerkt, falls diese über eine Garantie verfügen. Falls diese über keine Garantie verfügen, Sie aber trotzdem einen Garantieschutz haben möchten, sprechen Sie mit uns. Wir können Ihnen dann ein individuelles Angebot machen.
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Aprilia Superleasing Aprilia bietet die Möglichkeit, ein Fahrzeug bequem zu leasen. Am Ende des Vertrages können Sie das Fahrzeug zurückgeben oder ein neues leasen. Dank einem Leasing-Vertrag mit gleich bleibenden Raten können Sie ihr Budget verlässlich kalkulieren und verfügen über genügend finanziellen Spielraum, um sich noch andere Wünsche zu erfüllen. Finanzierungspartner für das Aprilia Superleasing ist die GE Money Bank AG. Eine Leasingvergabe ist verboten, falls Sie zur Überschuldung der Konsumentin oder des Konsumenten führt. Alle weiteren Informationen zum Thema Aprilia Superleasing und einen praktischen Leasingrechner finden Sie auf der Homepage von Aprilia. |
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Finanzierung durch Migros Bank Alternativ zu einem Leasing besteht auch die Möglichkeit, ein Motorrad oder einen Roller durch einen Privatkredit zu finanzieren. Falls Sie sich für diese Finanzierungsvariante interessieren, können wir von MSK-Racing Flütsch den Online-Privatkredit der Migrosbank empfehlen. Dies ist zurzeit der günstigste der Schweiz. Die genauen Konditionen und viele weitere Informationen finden Sie direkt auf der Homepage der Migrosbank. |
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Aprilia Apparel Bei Aprilia finden Sie nicht nur schicke Motorräder und Roller, sondern auch eine modische Zubehörkollektion. Es werden unter anderem Motorradanzüge und Motorradjacken, aber auch Freizeitbekleidung und Accessoires angeboten. Das komplette Sortiment finden Sie auf der Homepage von Aprilia. Falls Sie Interesse an einem Kleidungsstück aus dieser Kollektion haben, kontaktieren Sie uns bitte vorab, damit wir sicher stellen können, dass dieses Kleidungsstück vor Ort verfügbar ist. |
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Führerscheininformation Bei den Motorrad-Führerausweisen wird in der Schweiz grundsätzlich zwischen 3 verschiedenen Kategorien unterschieden. In die Kategorie A gehören alle Fahrzeuge, welche über eine Motorleistung von mehr als 25 kW oder einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0.16kW/kg verfügen. Diese Kategorie kann entweder ab 25 Jahren (sogenannter Direkteinstieg) oder nach 2 Jahren klagloser Fahrpraxis mit Kategorie "A beschränkt" erworben werden. Zur Kategorie A beschränkt werden Fahrzeuge gezählt, welche über eine Motorleistung von 25 kW oder weniger und ein Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0.16 kW/kg aufweisen. Dieser Ausweis kann ab 18 Jahren erworben werden (Stufeneinstieg). Die Kategorie A1 umfasst Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von höchstens 11 kW. Diese Prüfung kann grundsätzlich ab 18 Jahren absolviert werden. Für Motorräder dieser Kategorie, welche über nicht mehr als 50 ccm bzw. 4 kW (z.B. bei Elektromotoren) verfügen, kann die Prüfung bereits ab 16 Jahren abgelegt werden. Alle Details zu den verschiedenen Kategorien finden Sie z.B. unter www.fuehrerausweise.ch oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons. Für den Kanton Zürich finden Sie alle Informationen zu Führerausweisen auf www.stva.zh.ch. |




